Medikamentöse Hilfeleistung mittels der Kompensation der Kosten für erworbene lebenswichtige Medikamente

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Medikamentöse Hilfeleistung mittels der Kompensation der Kosten für erworbene lebenswichtige Medikamente

Das Projekt ist auf die Unterstützung der bedürftigen Bürger der deutschen Nationalität ausgerichtet, die an schweren Erkrankungen, Verschärfungen oder Komplikationen chronischer Erkrankungen und unter Notfällen (Verletzung, Operation, Ersterkennung schwerer Erkrankungen) leiden.

 

Die Hilfe können folgende Kategorien der bedürftigen Bürger der deutschen Nationalität bekommen:

  • „Trudarmisten“, Witwe/ Witwer der „Trudarmisten“ bzw. gewöhnliche Deutsche, die nicht weniger als 25 Jahre in einer Ehe leben;
  • Rentner, die nicht über den Status „rehabilitiert“ verfügen, aufgrund der Auskunft vom Arzt über Dispensairebetreuung und eines allgemeinen Paketes der Unterlagen.

3.2. Die Hilfe in Kompensation der Kosten für erworbene Medikamente ist für folgende Kategorien der Begünstigten und in folgenden Situationen möglich:

  • „Trudarmisten“;
  • Rehabilitierten, geboren bis zum 1956, mit einer minimalen Rente bzw. einer Rente in Höhe bis zu 65000 KZT (einsam wohnende), oder bei Einkunft bis zu 45000 KZT pro ein Familienmitglied (Einkünfte pro Person bei 2 oder mehr zusammenlebenden Personen)
  • Invaliden der I, II, der III. Gruppe;
  • Kinderreiche Familie (die mehr als 4 gemeinsam wohnende minderjährige Kinder haben);
  • Witwe/ Witwer der „Trudarmisten“

 

Man muss sich an den sozialen Koordinator der regionalen gesellschaftlichen Vereinigung der Deutschen „Wiedergeburt“ am Ort des Wohnsitzes wenden. (Link zur Karte mit den Koordinatoren)

Man muss folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:

  •   Kopie des Personalausweises,
  •   Kopie der Auskunft über die Rehabilitierung,
  •   Kopie der Auskunft über die Invalidität (falls vorhanden),
  •  Auskunft über die Rentenhöhe,
  •   Rezept vom Arzt mit einem Stempel (datiert nicht später als zwei Wochen)

Das Projekt wird ständig realisiert, alle Anträge werden innerhalb eines Monats bearbeitet. Höhe der Kompensationen, Regeln und Ordnung der Auszahlung kann man im Anhang finden. (Die Vorschrift über Ordnung der Kompensation der Kosten für erworbene lebenswichtige Medikamente

den bedürftigen Bürger der deutschen Nationalität).

*Die Höhe der Einkünfte werden von sozialen Kommissionen der regionalen gesellschaftlichen Vereinigung der Deutschen Kasachstans revidiert.

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