Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat ist ein ständig wirkendes, kollektives Verwaltungsorgan der Stiftung, und ist bevollmächtigt, Entscheidungen über die Tätigkeit der Stiftung entsprechend der Vorschrift zu treffen, und handelt aufgrund der Ordnung für das Kuratorium, das vom Rat der Gründer der Stiftung genehmigt wird. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, Arbeitsgruppen unter dem Vorsitz der Mitglieder des Kuratoriums nach den Prioritäten der Tätigkeit der Stiftung zu bilden, die von der Konferenz der Delegierten bestimmt und vom Rat der Gründer der Stiftung genehmigt sind. Zum Kompetenzbereich des Kuratoriums gehören folgende Fragen: Realisierung der Hauptrichtungen der Tätigkeit der Stiftung entsprechend den ausgearbeiteten Programmen und Projekten, die von der Konferenz der Delegierten bestimmt und vom Rat der Gründer der Stiftung genehmigt sind; Entwicklung der Projekte der Regeln, der Ordnungen und anderer normativer Unterlagen der Stiftung; Bestimmungen des Geschäftsführers der Stiftung, inklusive auf der Wettbewerbsgrundlage, Bewertung seiner Tätigkeit und Fragen der Wiederwahl; Betrachtung und Genehmigung der Projekte (Projektanträge) der gesellschaftlichen Vereinigungen der Deutschen Kasachstans für die Finanzierung der Stiftung; vorläufige Betrachtung der Berichte der Stiftung und der Empfehlungen dem Rat der Gründer der Stiftung über ihre Genehmigung und Bekanntmachung u.a. Dokumente: Sitzungsprotokoll des Aufsichtsrats vom 23. November 2017 Veranstaltungsplan des Aufsichtsrats Protokoll Nr. 5 der Hauptversammlung des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrats arbeiten auf ehrenamtlicher Grundlage Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat besteht aus den Personen, die unter den Delegierten der Konferenz der Stiftung ausgewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats